Qualifizierung zum/zur Altenpflegehelfer/in
inkl. zusätzliche Betreuungskraft nach § 43b, 53b SGB XI
Diese Qualifizierung kombiniert die Grundqualifikationen zum/zur Altenpflegehelfer/in mit der Qualifikation zur zusätzlichen Betreuungskraft nach der Richtlinie §43b, 53b SGB XI.
Mit diesen Fach-und Handlungskompetenzen können Menschen gepflegt und betreut werden, die aufgrund einer Behinderung, Erkrankung oder wegen ihres Alters auf Hilfe angewiesen sind. Als Altenpflegehelfer/in und zusätzliche Betreuungskraft arbeitet man unter der Anleitung und Verantwortung von Pflegefachkräften.
Daher umfasst diese Qualifizierung zum/zur Altenpflegehelfer/in sämtliche Themengebiete der Pflege, um die Teilnehmer bestmöglich auf ihre Tätigkeit vorzubereiten.
Parallel zur Qualifizierung ist ein1-monatiges Praktikum in Vollzeit zu absolvieren. Dieses Praktikum wird in einer Pflegeeinrichtung abgeleistet und über den Bildungsträger organisiert.
Inhalte der Qualifizierung:
- Kommunikation in der Pflege
- Pflegerische Grundlagen
- Hygiene und Gesundheit
- Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Pflegehilfe zur Unterstützung von Lebensfunktionen
- Anatomie
- Hauswirtschaft
- Ethik in der Pflege
- Rechtsgrundlagen
- Betriebliche Erprobung
- Prüfungsvorbereitung
Für die Teilnahme an dieser Qualifizierung bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen/Zielgruppe:
- Deutschsprachkenntnisse mind. A2 Niveau
- Personen mit oder ohne Migrationshintergrund und Bedarf an einer Weiterqualifizierung, die arbeitssuchend gemeldet sind und/oder Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld) beziehen
- soziale und kompetente Eignung
- Mindestens 18 Jahre
Dauer: 7 Monate
Unterrichtszeiten: Montag – Freitag, Vollzeit
Nächster Kursbeginn: 17.11.2025
Die gesamte Maßnahme ist über einen Bildungsgutschein (BGS) zu 100% förderbar.
Dieser wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt.
Infomaterial zum Download >>
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